Die 11 Leitsätze

Leitsatz 1
Wirtschaft und Gesellschaft handeln eigenverantwortlich und freiwillig.

  • Im Sinne der Eigenverantwortlichkeit engagieren sich Wirtschaft und Gesellschaft für einen schonenden Umgang mit Ressourcen.
  • Der Staat wirkt in der Abfallentsorgung subsidiär und übernimmt nur jene Aufgaben, die Private nicht mindestens so gut und effizient erfüllen können.
  • Falls Eingriffe des Staates in die Schweizer Ressourcen- und Abfallwirtschaft nötig sind, erfolgen  sie nach klaren und überprüfbaren Kriterien. Der Staat beobachtet Entwicklungen vorausschauend,  greift wo nötig koordinierend oder moderierend ein und sorgt mit geeigneten Mitteln grundsätzlich  für Entsorgungssicherheit.

Leitsatz 2
Bei der Verwertung von Abfällen wird ein fairer Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern angestrebt.

  • Für alle privaten und staatlichen Marktteilnehmer gelten gleiche und verlässliche Rahmenbedingungen.
  • Die notwendigen Verwertungsprozesse sind trotz schwankender Rohstoffpreise zu jeder Zeit gewährleistet.
  • Der Staat schafft wo nötig Voraussetzungen für die umweltgerechte Entsorgung  nicht verwertbarer Abfälle.

Leitsatz 3
Die Entstehung von Abfällen wird wenn möglich vermieden.

  • Eine Entkoppelung der Abfallmenge vom BIP-Wachstum wird angestrebt.
  • Fehlanreize, die zu vermeidbaren Abfällen führen, werden abgebaut.
  • Abfallvermeidung darf nicht zur Erhöhung der Gesamtumweltbelastung führen.

Leitsatz 4
Rohstoffe zirkulieren optimal in Kreisläufen.

  • Die Optimierung der Kreislaufwirtschaft erfolgt vorrangig durch die enge Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure.
  • Schadstoffe werden aus dem Kreislauf ausgeschleust.
  • Wenn der Kreislauf nicht geschlossen werden kann, ist eine Kaskadennutzung anzustreben.
  • Die Produkteentwicklung im Sinne eines Eco-Designs ist ein Schlüsselfaktor  für eine optimale Kreislaufwirtschaft.

Leitsatz 5
Produzenten, Konsumenten und andere Akteure tragen die Verantwortung für die Umweltauswirkung von Produkten über den ganzen Lebenszyklus.

  • Jeder Beteiligte trägt die Verantwortung für seinen Bereich im Lebenszyklus eines Produktes. Das bedingt eine gute Koordination.
  • Die Produzenten sind bestrebt, dass ihre Produkte nachhaltig verwertet oder deponiert werden können. Sie stellen dem Detailhandel und den Konsumenten die dafür notwendigen Informationen zur Verfügung.
  • Recyclingsysteme sorgen – wo sinnvoll – für eine optimale Verwertung.
  • Bei relevanten Stoffströmen, die geschlossen werden können, sind freiwillige Branchenlösungen zu prüfen.
  • Konsumenten sind dafür verantwortlich, dass Produkte richtig verwendet und entsorgt werden

Leitsatz 6
Die Primär- und Sekundärrohstoffe in der Schweiz werden nachhaltig bewirtschaftet.

  • Rückbaustoffe werden aufbereitet und in den Kreislauf zurückgeführt.
  • Normgerechte mineralische Baustoffe werden aus primären und sekundären Quellen hergestellt.
  • Sekundärrohstoffe werden gegenüber Primärrohstoffen grundsätzlich bevorzugt verwendet, sofern dadurch die Nachhaltigkeit gefördert wird.
  • Die Baunormen unterstützen den Einsatz möglichst hoher Anteile an Sekundärbaustoffen in den Bauprodukten.
  • Die öffentliche Hand strebt als Bauherrin die Verwendung von sekundären Baustoffen an.

Leitsatz 7
Massnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen werden in Bezug auf ihre ökologische und ökonomische Effizienz und Effektivität priorisiert.

  • Neue kostenwirksame Massnahmen werden prioritär dort eingeführt, wo sie maximale ökologische Wirkung bei minimalen Kosten erzielen.
  • Bereits eingeführte Massnahmen werden periodisch auf Effizienz und Effektivität untersucht und gegebenenfalls angepasst.
  • Das Recycling orientiert sich am ökologischen und ökonomischen Optimum und nicht  an Recyclingquoten.

Leitsatz 8
Transparenz bei den Finanz- und Stoffflüssen bildet die Basis für Optimierungen der Entsorgungssysteme.

  • Die Finanzierung erfolgt nach dem Kostendeckungsprinzip und verursachergerecht.
  • Finanzierungsabgaben und Lenkungsabgaben werden separat ausgewiesen.
  • Betreiber von Systemen, die über Abgaben finanziert sind, legen ihre Stoff- und Finanzflüsse offen

Leitsatz 9
Bei der Verwertung und Behandlung von Abfällen werden hohe Standards eingehalten.

  • Die Verwertung und Behandlung von Abfällen erfolgt unter Minimierung von schädlichen und lästigen Einwirkungen.
  • Die Entsorgungssysteme entwickeln sich entsprechend dem in der Branche anerkannten Stand der Technik weiter.
  • Bei der Entsorgung von Schweizer Abfällen im Ausland sind mit der Schweiz vergleichbare Standards einzuhalten.
  • Die energetische Verwertung soll vorrangig in der Schweiz stattfinden.

Leitsatz 10
Die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Entsorgungssysteme strebt nach einer Optimierung von Kosten, Umweltnutzen und Kundenfreundlichkeit.

  • Entsorgungssysteme sind so ausgerichtet, dass bei tiefen Kosten eine grosse Teilmenge der Abfälle einer ökologisch sinnvollen Verwertung zugeführt wird.
  • Entsorgungssysteme werden schweizweit so gestaltet, dass diese für den Abgeber der Abfälle einfach verständlich und praktikabel sind.
  • Entsorgungssysteme sind aufeinander abgestimmt. Wenn nötig und sinnvoll wird das grenznahe Ausland in die Betrachtung einbezogen.
  • Wichtige Erfolgsfaktoren für ein gut funktionierendes Entsorgungssystem sind ausreichende Kommunikation, Information und Sensibilisierung.

Leitsatz 11
International erzielt die Schweizer Ressourcen- und Abfallwirtschaft dank Innovation und Spitzentechnologien eine grosse Wirkung.

  • Die Schweiz exportiert die in der Ressourcen- und Abfallwirtschaft entwickelten Technologien.
  • Konzepte, Wissen und Technologien aus der Schweizer Ressourcen- und Abfallwirtschaft tragen zur Lösung von globalen Herausforderungen bei.
  • Der Staat setzt sich für optimale Rahmenbedingungen zur Realisierung von innovativen Pilotprojekten ein.